Was verdienen die Führungskräfte der Caritas? Nach welchen Regelwerken wird vergütet und welche zusätzlichen Gehaltsbestandteile und Zusatzleistungen werden gewährt? Welche Rolle spielen Alter, Geschlecht, Befristung und Betriebszugehörigkeit für Art und Höhe der Entlohnung? Mit einer bundesweiten Erhebung hat der Deutsche Caritasverband sich auf den Weg zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen zur Vergütungssituation von hauptamtlichen Führungskräften in der Caritas gemacht. Die Ergebnisse wurden nun im Rahmen einer Orientierungshilfe veröffentlicht.
Bereits im Jahr 2008 hat der Deutsche Caritasverband eine Erhebung zur Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen durchgeführt. Diese wurde nun – 10 Jahre später – unter Ausweitung der Erhebungskriterien durch die contec GmbH in Kooperation mit dem IEUGS Institut und Prof. Dr. Gabriele Moos vom RheinAhrCamps in Remagen wiederholt. Damit wird proaktiv auf die gesellschaftliche Forderung nach Transparenz reagiert, um die eigene Glaubwürdigkeit, aber auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus sollen den Aufsichtsgremien der Rechtsträger der Caritas Richtlinien zur Gestaltung angemessener und marktüblicher Vergütungen an die Hand gegeben werden. Die Ergebnisse wurden ausgewertet, interpretiert und im Rahmen einer Orientierungshilfe veröffentlicht. Bei der Auswertung konnte zudem auf die Infrastruktur der bundesweiten contec Vergütungsstudien zurückgegriffen und so verbandsübergreifende branchenweite Vergleiche herausgestellt werden.
Zwischen Oktober und November 2017 wurden die hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen aller Caritasrechtsträger in Deutschland mit mindestens 50 Mitarbeitenden über die Befragung zu ihrer Vergütungssituation informiert und zu einer Teilnahme eingeladen. Insgesamt beteiligten sich knapp 400 Personen aus Organisationen mit verschiedensten Rechtsformen und Angebotsstrukturen. 46 Prozent der Teilnehmenden sind in selbstständigen Orts-, Kreis- oder Regional-Caritasverbänden tätig.
Adressat der Orientierungshilfe sind die Aufsichtsgremien der Rechtsträger der Caritas, die in der Regel die Vergütungen sowie alle weiteren Vergütungsbestandteile der Geschäftsführer(innen) und Vorstände festlegen. Das entspricht den Grundsätzen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle, wie sie in der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht“ als Empfehlung für alle Rechtsträger der Caritas vorgegeben werden. Weitere Adressaten sind die Geschäftsführungen und Vorstände der Rechtsträger der Caritas sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Die Orientierungshilfe „Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas“ ist über Carikauf, den Onlineshop der Caritas erhältlich.
Autorin:
Prof. Dr. Gabriele Moos, RheinAhrCampus Remagen