Ausgangssituation
Viele ehrenamtliche Vorstände in sozialen Vereinen betrachten ihr ideelles Engagement mit gemischten Gefühlen. War der rechtsfähige Verein, dem sie vorstehen, Über viele Jahre in sicherem Fahrwasser, so mehren sich nun die Anzeichen einer turbulenten Zukunft. Zunehmender Wettbewerb, drohende Leerstände, nicht gedeckte Personalkosten oder Forderungsausfälle sind Entwicklungen, die ihnen immer häufiger zu Ohren kommen.
Die Unruhe wächst. Insbesondere bei denen, die Wissen, dass im Falle von Konkursverschleppung oder Betrug der ehrenamtliche Vorstand haftet im Extremfall mit seinem Privatvermögen. Was tun, um die eigenen Interessen zu schätzen? Viele Träger prüfen, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für die betrieblichen Aktivitäten noch die geeignete ist. Lassen sich mit Ausgründung in eine gemeinnützige GmbH Risiken minimieren? Was ist zu beachten? Wie sieht das Vorgehen aus?
Ein Praxisbeispiel
Ein e.V. mit Wohnen im Verbund, Werkstatt für Menschen mit Behinderung und Offenen Hilfen hatte Schwierigkeiten, einen geeigneten Nachfolger für die Position des Vorstandsvorsitzenden zu finden. Außerdem geht die Geschäftsführung im kommenden Jahr in den Ruhestand. Während alter Vorstand und alte Geschäftsführung Über Jahrzehnte vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben, stellen sich die amtierenden die Frage, wie es mit dem neuen Geschäftsführer weitergeht? Welche Kompetenzen soll er haben? Wie wird er kontrolliert?
Um diese Herausforderung anzugehen, entschieden sich die Verantwortlichen, eine Ausgliederung der eigenen Einrichtungen in eine gemeinnützige GmbH zu prüfen. Damit sollten folgende Ziele realisiert werden:
Organisation
Personelle Trennung von anwaltschaftlicher Interessenvertretung und betrieblicher Dienstleistungserbringung
Schaffung von Strukturen, die Reaktionsschnelligkeit und unternehmerisches Handeln erleichtern
Verbesserung der Außenvertretung durch Eintragung von Geschäftsführung und Prokuristen ins Handelsregister
Corporate Governance
Aufbau eines fachkompetenten Aufsichtsrates
Optimierung der Unternehmensführung durch Trennung von Leitung und Kontrolle
Wahrung des Vier-Augen-Prinzips in der GmbH über eine Prokuristenstruktur
Umsetzung der Corporate Governance Anforderungen von Deutschem Caritasverband und Deutscher
Bischofskonferenz
Verein
Entlastung des ehrenamtlichen Vorstandes vom operativen Tagesgeschäft
Abgabe des persönlichen Haftungsrisikos an die neue Geschäftsführung
Vermögenssicherung und Risikominimierung durch Ausgliederung ohne Übertragung des Immobilienbestandes
Neue Chancen im Immobilienmanagement durch internen Kapitalmarkt und interne Investor-Betreiber-Modelle
(Verein als Vermieter und Geber von Gesellschafterdarlehen)
Neben den Chancen gab es natürlich auch zahlreiche Befürchtungen:
Vermutete Widerstände bei Ehrenamtlichen, Vereinsmitgliedern und Mitarbeitern
Institutionalisierte Konflikte an der Schnittstelle zwischen Haupt- und Ehrenamt
Stärkere Formalisierung und wirtschaftliche Orientierung der GmbH
Geringe Identifikation der neuen Gesellschaft mit den Werten des Caritasvereins
erschwerter Informationsfluss zwischen GmbH und Vorstand (bzw. Vereinsmitgliedern)
fehlende Einflussnahme des Vorstandes auf das Tagesgeschäft der GmbH
Nach der ersten Grundsatzentscheidung erhielt die Geschäftsführung den Auftrag, die Ausgründung in eine eigene gGmbH zu prüfen. Ein entsprechender Gesellschaftervertrag wurde entworfen und eine neue Geschäftsordnung vorbereitet.
Es wurde diskutiert, welche Geschäftsfeldaktivitäten im Verein verbleiben sollten und welche in die GmbH wechseln. Nach interner Prüfung verblieb sowohl die Zentralverwaltung als auch die vorhandenen Beratungsstellen und die Frühförderung zur Wahrung der Gemeinnützigkeit im Verein. Der neue GmbH-Geschäftsführer wurde gleichzeitig als Vereinsgeschäftsführer bestellt.
Bereits in einer frühen Phase begannen erste Sondierungsgespräche mit Arbeitnehmervertretern und Entscheidungsträgern im Vereinsumfeld. Parallel wurde das gesamte Vorhaben mit allen Vertragspartnern und Aufsichtsbehörden abgestimmt. Während, Kostenträger, Banken und Zusatzversorgungskasse keine Bedenken hatten, konnte mit der Arbeitnehmervertretung erst nach längerer Verhandlung eine Einigung erzielt werden. Zur Kapitalausstattung der gGmbH erarbeitet die Geschäftsführung einen Vorschlag, der auch bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen eine unternehmerische Handlungsfähigkeit sicherstellen sollte.
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung und Zustimmung wurde die neue Tochter durch notarielle Beurkundung gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Über einen Einbringungsvertrag zwischen e.V. und gGmbH wurde festgelegt, welche Werte aus Anlage- und Umlaufvermögen in die GmbH überzuleiten sind. Der Ausweis der einzelnen Vermögensgegenstände erfolgte über Inventar-, Offene-Posten- und Kreditoren-Listen.
Die GmbH-Gründung fand zum ersten Januar statt, so dass kein zusätzlicher Jahresabschluss notwendig war. Gewählt wurde die Ausgliederung in der Einzelrechtsnachfolge (nach BGB) die betroffenen Vertragspartner stimmten der Übertragung der Verträge problemlos zu. Auch die Überleitung der Arbeitsverträge (Betriebsübergang nach § 613a BGB) erfolgte reibungslos. Zwischen e.V. und gGmbH wurden neue Mietverträge über Gebäude, Inventar und Fahrzeuge geschlossen. Der Kostenträger erkannte die Mieten an. Die vom e.V. zu erbringenden Verwaltungsleistungen wurden in einem gesonderten Dienstleistungsvertrag festgelegt.
Der Gesellschaftervertrag regelt den Geschäftszweck der gGmbH sowie die Rechte und Pflichten von Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Alle Vorbehaltsgeschäfte wurden mit entsprechenden Wertgrenzen aus der Vereinssatzung Übernommen. Der neu gegründete Aufsichtsrat konnte mit qualifizierten Experten besetzt werden und tagt nun einmal im Monat. Die Gesellschafterversammlung, die mit dem e.V. Vorstand personenidentisch ist, konnte ihre Sitzungshäufigkeit auf einen quartalsweisen Turnus reduzieren. Damit wurden neue Freiräume für anwaltschaftliches Engagement geschaffen und die Haftung liegt nun bei der hauptamtlichen Geschäftsführung.
Andre Peters
Vorstand Diakonie Baden e.V.